Wer kann mitmachen?
Wahlhelfer kann jeder werden, der wählen darf. Das sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Amtsbereich Darß/Fischland gemeldet sind und Lust haben, sich in ihrer Gemeinde zu engagieren.
Wann?
Am Sonntag, den 23.02.2025 in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr (schichtweise ca. 5 h).
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr findet die gemeinsame Auszählung statt.
Wo?
Im Wahllokal des eigenen Wohnortes, also der Gemeinden Prerow, Wieck, Born, Ahrenshoop, Wustrow oder Dierhagen.
Was sind die Aufgaben?
- helfen bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen
- überprüfen die Wahlberechtigung
- geben die Stimmzettel aus
- zählen die Stimmen aus
- helfen ggf. bei Stimmabgaben von Wähler/innen mit Behinderungen
Sie werden gemeinsam durch die Wahlleitung eingewiesen und geschult. In jedem Wahllokal sind auch erfahrene Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter des Amtes vor Ort.
Aufwandsentschädigung:
Für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 EUR als Beisitzer/in bzw. 100 EUR als (stellv.)Wahlvorsteher/in oder Schriftführer/in. Für Ihr leibliches Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Bei Interesse melden Sie sich gerne im Amt Darß/Fischland bei unserem Wahl-Team:
per E-Mail: antje.winter@darss-fischland.de oder janine.dieckmann@darss-fischland.de
telefonisch: 038234/503-35 bzw. -12
oder persönlich im Amt Darß/Fischland, Chausseestraße 68 a, 18375 Born a. Darß, Zimmer 25, Frau Winter