Gleichstellungsbeauftragte
Gemäß § 41 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist für das Amt Darß/Fischland eine Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Sie wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Darß/Fischland bestellt. Der Aufgabenbereich ist durch die jeweils gültige Hauptsatzung des Amtes Darß/Fischland bestimmt. Die Gleichstellungsbeauftragte soll zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amt Darß/Fischland beitragen.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
a) die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
b) Initiative zur Verbesserung der Situationen der Frauen im Amt
c) ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeiten.
Dabei ist sie im Rahmen ihres Aufgabenbereichs frühzeitig an allen Vorhaben durch den Amtsvorsteher zu beteiligen und an kann auch an den Sitzungen, u. a. des Amtsausschusses, teilnehmen. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Antrag Wort zu erteilen.