Schiedsstelle des Amtes Darß/Fischland
Schlichten statt Richten.
das ist das Motto unserer Schiedsstelle. Denn das Amt Darß/Fischland unterhält für die Bürgerinnen und Bürger der amtsangehörigen Gemeinden eine Schiedsstelle. Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Sie ist kein Gericht oder Schiedsgericht und zu einer Entscheidung nicht berufen. Die Schiedspersonen müssen dabei stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten ist dabei die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden durch ehrenamtlich tätige Schiedspersonen wahrgenommen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen können bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden. Am häufigsten werden Schlichtungen bei folgenden Problemen durchgeführt:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Lärmbelästigung
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- Beleidigung und üble Nachrede
- Verleumdung
Bei manchen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle zwingend vorgeschrieben, bevor man Klage vor dem Gericht erheben darf. Bei manchen Streitigkeiten darf die Schiedsperson jedoch nicht schlichten, so z. B. nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.
Im Vergleich zu Gerichtsverfahren verursachen Schlichtungsverfahren deutlich geringere Kosten und können viel zeitnaher die Konflikte lösen. Vor allem aber gibt es im Schlichtungsverfahren keine Verlierer, sondern grundsätzlich zwei Gewinner. Unter der Moderation der geschulten und grundsätzlich neutralen Schiedsperson ist es das Ziel der Verhandlung, dass sich beide Seiten auf einen Kompromiss einigen. Der zwischen ihnen bestehende Konflikt wird somit einvernehmlich beigelegt. Darüber wird ein Protokoll angefertigt und von beiden Seiten und der Schiedsstelle unterzeichnet. Die Verpflichtungen aus dem so erzielten Vergleich sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
Ein Kompromiss ist viel nachhaltiger als ein Gerichtsurteil, denn er steht für Einsicht, Respekt und den Wunsch, den Konflikt auf Augenhöhe beizulegen. Damit ist dann auch die Basis für ein künftig friedliches Miteinander gegeben.
Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erteilt die Schiedsstelle eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“, mit der die Parteien im Anschluss das Gericht anrufen können.
Als Schiedspersonen sind für die Schiedsstelle des Amtes Darß/Fischland bestellt:
Herr Uwe Gränitz 18347 Ostseebad Wustrow Tel. 0171 6733396 | Herr Ludwig-Andreas Klöckner 18375 Wieck a. Darß | Frau Silke Winzek 18347 Ostseebad Dierhagen Tel. 0151 23002957 |
Postalisch ist die Schiedsstelle zu erreichen unter:
Amt Darß/Fischland
- Schiedsstelle –
Chausseestraße 68a
18375 Born a. Darß