Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Dazu gehören unter anderem allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Baumschutz, Gewerbeangelegenheiten, Fundbüro, Sondernutzungen, Genehmigungen für Veranstaltungen, Straßenreinigung und Winterdienst, Fischereischeine usw.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs (z. B. „Knöllchen“) und anderer Verkehrsangelegenheiten. Auch der Brand- und Katastrophenschutz und die Bereitstellung von Geldern für investive Maßnahmen und die Beschaffung von Gütern für die Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden sind dem Ordnungsamt zugeordnet. Daneben werden die Gewerbeangelegenheiten (z. B. Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung) im Ordnungsamt bearbeitet. Außerdem werden hier sämtliche Angelegenheiten bezüglich der kommunalen Häfen, sowie des allgemeinen Straßen- und Wegerechts mit der dazugehörigen Straßenreinigung geregelt. 

Zum Ordnungsamt gehört auch das Einwohneramt (oft auch als Einwohnermeldeamt oder Meldestelle bezeichnet). Der Zuständigkeitsbereich des Einwohneramtes umfasst unter anderem Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen des Wohnortes sowie entsprechende Aufenthalts- und Meldebescheinigungen. Des Weiteren zählen dazu die Passangelegenheiten, das Ausstellen von Reisepässen und Personalausweisen, Führungszeugnissen, Fischereischeinen und amtliche Beglaubigungen.