Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde haben die Bürger und Unternehmer die Möglichkeit, im öffentlichen Teil der Sitzungen Fragen an die Gemeindevertretung bzw. den Amtsausschuss des Amtes Darß/Fischland stellen oder Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sind klar zu formulieren und dürfen sich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung beziehen.

Als Einwohner unserer Gemeinden haben Sie die Möglichkeit, in der Sitzung Ihrer Vertretung nach den Regeln der Geschäftsordnung Ihre Fragen, Vorschläge oder Anregungen in der Sitzung persönlich vorzutragen bzw. im Vorfeld der Sitzung diese formlos unter Beifügen der Anschrift (für gegebenenfalls schriftliche Antwort) im Sitzungsdienst des Amtes Darß/Fischland einzureichen. Mit Verteiler an die Gemeindevertretung und ggf. die Amtsverwaltung erhält der zuständige Personenkreis von Ihren Fragen Kenntnis.

Grundlage ist die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

§ 17 - Fragestunde, Anhörung

(1) Die Gemeindevertretung soll bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit einräumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. § 14 Absatz 3 gilt entsprechend.

(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.

(3) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.


In den Hauptsatzungen der Gemeinden und des Amtes sind im § 3 die Rechte der Einwohner geregelt.

In den verschiedenen Hauptsatzungen der Gemeinden und des Amtes sind diese in etwa so formuliert:

§ 3 - Rechte der Einwohner

(3) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde während des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von ca. 30 Minuten vorzusehen. 

Diese Vorschriften gelten entsprechend für natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben.