Leitweg-ID
Elektronische Rechnungslegung
Seit 2023 besteht für alle öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen in einem elektronischen Format ausgestellt und übermitteln werden. Eine elektronische Rechnung ist nicht zu verwechseln mit einer eingescannten Papierrechnung oder einer Rechnung, die in eine PDF-Datei umgewandelt wurde.
An eine elektronische Rechnung sind bestimmte Anforderungen geknüpft: „Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.“
Die Rechnungen werden automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft und anschließend dem Amt Darß/Fischland über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID der jeweiligen Gemeinde oder des Amtes muss durch den Rechnungssteller in der Rechnung angegeben werden.
Übersicht der Leitweg-ID's des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden
Zahlungspflichtige | Leitweg-ID |
Amt Darß/Fischland | 13 0 73 954-K000-10 |
Ostseebad Dierhagen | 13 0 73 017-K000-24 |
Ostseebad Wustrow | 13 0 73 103-K000-84 |
Ostseebad Ahrenshoop | 13 0 73 002-K000-97 |
Born a. Darß | 13 0 73 012-K000-16 |
Wieck a. Darß | 13 0 73 100-K000-21 |
Ostseebad Prerow | 13 0 73 067-K000-07 |
Ihre Rechnung an das Amt Darß/Fischland bzw. an die Gemeinden übermitteln Sie bitte über die
Rechnungseingangsplattform
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO M-V) vom 21. Juni 2021