Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Regionaler Planungsverband Vorpommern

Neue Vorranggebiete für Windenergieanlagen in den Gemeinden

Der Regionale Planungsverband Vorpommern unterrichtet mit seiner Bekanntmachung vom 15.07.2024  die Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und informiert über die öffentliche Auslegung der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP).

Am 25.06.2024 wurde auf der 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des
Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern findet in der Zeit vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024 statt.

Weitere Informationen zur Auslegung und zum Planungsverband selbst erhalten Sie über dessen Internetseite:

www.rpv-vorpommern.de